SWH2Im "Gemeinschaftlichen Wohnen" finden Menschen mit chronischen psychischen bzw. seelischen Erkrankungen ein dauerhaftes oder vorübergehendes Zuhause. Es stehen insgesamt 40 Plätze in 4 Wohngruppen zur Verfügung. 
Jede Wohngruppe verfügt über eine eigene komplett eingerichtete Essküche und einen  Gemeinschaftsraum,
sowie Einzel- und  Doppelzimmer jeweils mit Sanitärbereich. Die meisten Zimmer hat einen eigenen Balkon bzw. im Erdgeschoss eine kleine Terrasse. Außerdem sind Telefon- und TV-Anschlüsse in den Zimmern vorhanden.  
In den Wohngruppen werden die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen und das Leben so alltagsnah wie möglich gestaltet. Bei den alltäglichen Verrichtungen, wie z.B. Tischdienst und Sauberhalten der Zimmer und Gemeinschaftsräume, bringt sich jeder nach seinen Fähigkeiten mit ein.
Mit Ausnahme der unten aufgeführten Gruppenangebote wird die Wäsche- und Essensversorgung der Bewohner durch die HERR-BERGE übernommen. Wir verfügen über eine eigene Küche, in der sehr gutes und abwechslungsreiches Essen gekocht wird.

Bewohner der Wohnstätte beim Kartoffeln ernten
Die meisten Bewohner unseres Gemeinschaftlichen Wohnes, können aus verschiedenen Gründen nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Für sie wurden als tagesstrukturierende Maßnahmen, Arbeitsprojekte auf dem Gelände der HERR-BERGE geschaffen. Dazu gehören die „Artgerechte Haltung von Tieren“ (Schafe, Ziege, Schweine, Kaninchen, Hühner, Enten, Gänse) und „Ökologisch orientierter Land- und Gartenbau“ Die Stallgebäude und Tiergehege wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Bewohnern ab 1997 errichtet und ständig weiterentwickelt.

 

AWG Albernau
Im Jahr 2000 wurde die Außenwohngruppe in Albernau, einem Ortsteil von Zschorlau, eröffnet.
Zur sozialtherapeutischen Außenwohngruppe in Albernau gehören neben den 7 Bewohnerzimmern eine große Küche, Bad und mehrere Sanitäreinheiten.
Die BewohnerInnen der Außenwohngruppe verfügen über eine Stabilität und Selbständigkeit, die eine stationäre Versorgung in der sozialtherapeutischen Wohnstätte nicht mehr erforderlich macht. BewohnerInnen der Außenwohngruppe können Personen sein, die eine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen oder einer anderen verbindlichen Tagesstruktur nachgehen.