APH8
Die Pflege eines Angehörigen erfordert ein hohes Maß an körperlicher und psychischer Kraft. Die Pflegepersonen verzichten sehr oft auf die Erfüllung ihrer eigenen Bedürfnisse, Träume und Wünsche. Diese Leistung wird von den Pflegekassen als sehr hoch eingeschätzt. Um die Pflegepersonen wenigstens für einige Wochen im Jahr von ihrer Tätigkeit zu entlasten, wurde die Möglichkeit der Kurzzeitpflege geschaffen. Bei einer Erkrankung der Pflegeperson gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Was bietet die Kurzzeitpflege in der HERR-BERGE?

  • Unterbringung in modernen Pflegezimmern mit Telefon- und TV-Anschluss, WC und Dusche
  • Vollverpflegung, die auf Wunsch in der Gemeinschaft eingenommen werden können
  • ganzheitliche, individuelle und aktivierende Pflege und Betreuung
  • fachgerechte Ausführung notwendiger medizinischer Maßnahmen
  • soziale Betreuung (je nach Bedarf in Einzel- oder Gruppentherapie)
  • Ergo- und physiotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen der HERR-BERGE (kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste, Feste etc.)
  • Nutzung der Gemeinschaftsflächen (z.B. Cafeteria, Balkone, Therapiegarten)
  • Nutzung der externen Dienstleistungen wie Fußpflege und Friseur im Haus
  • Spaziergänge oder -fahrten im großzügig angelegten und sehr gepflegtem, parkähnlichen Gelände der HERR-BERGE


Wer kann die Kurzzeitpflege nutzen?

Alle pflegebedürftigen Personen haben einen jährlichen Anspruch auf Kostenübernahme der pflegebedingten Kosten durch die Pflegekasse für für 28 Tage im Falle von Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson.
Auch im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, wenn die häusliche Pflege noch nicht wieder ausreicht, kann ein vierwöchiger Kurzzeitpflegeaufenthalt zur körperlichen Stabilisierung genutzt werden.

Welche Kosten entstehen?

Die pflegebedingten Kosten trägt nach entsprechender Antragstellung die jeweils zuständige Pflegekasse.
Für die Dauer des Aufenthaltes wird das Pflegegeld für die häusliche Pflege zu 50% weitergezahlt
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind von den Gästen privat zu zahlen.

 

Was ist vor der Kurzzeitpflege zu erledigen?

  • Terminvereinbarung für die Dauer des Kurzzeitpflegeaufenhaltes
  • Ausfüllen des Kurzzeitpflege-Antrages und Einholen eines ärztlichen Zeugnisses
  • Ausfüllen des Pflege-Fragebogens
  • Beantragen der Kostenzusage der Pflegekasse
    Diese Unterlagen sind bitte spätestens zwei Wochen vor dem Einzug abzugeben.

Was ist am Einzugstag mitzubringen?

  • Versicherungskarte der Krankenkasse, Personalausweis, Befreiungsausweis
  • Kopie des Betreuungsausweises bzw. der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung (sofern vorhanden)
  • falls benötigt: lnkontinenzartikel - ausreichend für den gesamten Zeitraum bzw. ein entsprechendes Rezept
  • Medikamente - ausreichend für den gesamten Zeitraum bzw. ein entsprechendes Rezept
  • Einnahmeplan der ärztlich verordneten Medikamente
  • persönliche Wäsche, Kopfbedeckung, Hygiene- und Pflegeartikel
    (Die gesamte Wäsche kann in unserer hauseigenen Wäscherei gewaschen werden.
    Hierzu ist es notwendig, jedes Wäschestück mit Vor- und Zunamen zu kennzeichnen (Beschriftung mit Wäschestift reicht nicht).
    Die Kennzeichnung der Wäsche kann auch von der HERR-BERGE übernommen werden.)
  • Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl oder Rollator)

Wir informieren und beraten Sie gern.
Ansprechpartner für die Kurzzeitpflege ist Heimleiterin (APH & Tagespflege) Lydia Lange

  Telefon: Lydia Lange 037752 / 54 - 440
oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Für die Monate Mai bis Oktober empfehlen wir rechtzeitige Reservierungen.